Thermenwartungen
Allgemein
Die jährliche Thermenwartung wird gesetzlich vorgeschrieben damit Ihr Heiz- oder Brennwertgerät ordnungsgemäß funktioniert. Dies soll vor allem den Schutz der Bewohner dienen, denn eine defekte Therme kann zu tödlichen Kohlenmonoxid-Vergiftungen führen.
Bei der Thermenwartung – oder oft auch „Thermenservice“ genannt – wird das Gerät auf Funktion überprüft, der Brenner und der Wärmetauscher gereinigt und verschiedene Einrichtungen, falls notwendig, nachjustiert.
Zusätzlich zur jährlichen Thermenwartung sind auch Abgasmessungen verpflichtend durchzuführen. Je nach Gerät müssen diese Abgasmessungen alle 2 bis 5 Jahre gemacht werden. Oft wird man durch den Rauchfangkehrer darüber informiert, dass die Abgasmessung wieder durchzuführen ist.
Im Idealfall sollte die Thermenwartung in der warmen Jahreszeit durchgeführt werden, da es vorkommen kann, dass eine Therme defekt ist, Teile getauscht werden müssen oder ein kompletter Thermentausch notwendig ist und dadurch einige Zeit nicht geheizt werden kann.
Auch wichtig zu wissen ist, dass die Kosten einer Thermenwartung die/der MieterIn selbst zu tragen hat, eine Zahlung durch den/die Wohnungseigentümerin sieht das Gesetz grundsätzlich nicht vor. Bei Reparaturarbeiten an der Therme kann allerdings Kontakt mit der/dem VermieterIn oder der Hausverwaltung bezüglich Kostenübernahme aufgenommen werden.
Die Thermenwartung sollte nur durch einen professionellen und konzessionierten Installateur-Fachbetrieb durchgeführt werden. Daher würden wir uns über eine Terminvereinbarung für eine Thermenwartung bei Ihnen freuen!
Was kann ich selbst überprüfen/tun?
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Überprüfung der Anschlüsse auf Dichtheit
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Oberflächliche Reinigung des Gerätes
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Druck Überprüfung und Ergänzung
(bei Unkenntnis bitte den Fachmann erledigen lassen!)
(Informationsstand 31.1.2023)
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